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Kinderbetreuung im Stadtteil Assenheim – Stadt Niddatal ignoriert Angebot des Wetteraukreises

Die Betreuungsschule in Assenheim, welche die ganzjährige Betreuung von Schulkindern auch in den Schulferien garantiert, befindet sich in den Räumlichkeiten des städtischen Kindergartens in Assenheim.

In einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Niddatal und dem Wetteraukreis bezüglich der Kosten für die Räumlichkeiten der Betreuungsschule hat das Verwaltungsgericht Gießen im Oktober 2016 in einem Schlichtungsspruch die Stadt Niddatal aufgefordert mit Lösungsvorschlägen an den Wetteraukreis heranzutreten.

In einer Antwort des Landrates auf eine diesbezügliche Anfrage der FDP-Fraktion im Kreistag an den Wetteraukreis liest man zusammengefasst:

Die Stadt Niddatal hat mehrere Fristsetzungen in 2016 und 2017 des Wetteraukreises zunächst verstreichen lassen. Auch wenn in diesen Jahren einige Gespräche dann doch stattgefunden haben, wurde eine letzte Frist sogar mit einem konkreten Angebot des Kreises an die Stadt ebenfalls ignoriert

Konkret hat der Wetteraukreis am 29.09.2017 angeboten, dass der Kreis, anstelle der Räume im Kindergarten in der geplanten Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule, Räumlichkeiten für die Betreuungsschule zu Verfügung stellt, um somit weiterhin die ganzjährige Betreuung der Schulkinder zu ermöglichen.

Hierzu sei nur die Kofinanzierung des Bauvorhabens mit 25% der Baukosten, zum damaligen Zeitpunkt ca. 350.000 EUR, durch die Stadt Niddatal notwendig.

Es wurde also das Angebot der Schaffung von ca. 40-50 Kita-Plätzen (U3/Ü3) ignoriert. Selbst wenn man eine Steigerung der Baukosten um ca. 25% zum geplanten Baubeginn im Herbst 2020 annimmt, so sind die Kosten im Vergleich zur geplanten Kita im Klostergarten Ilbenstadt erheblich geringer.

Es steht also ganz klar die Frage im Raum, warum auf dieses Angebot für notwendige Kita-Plätze verzichtet wurde, in dem es durch den Bürgermeister einfach ignoriert wurde.

Die FDP in Niddatal fordert von Bürgermeister und Magistrat dementsprechend die unverzügliche Aufnahme der Gespräche mit dem Wetteraukreis bzw. dem zuständigen Schuldezernenten, ob ein Wiedereinstieg in die Gespräche zu den Konditionen vom 29.09.2017 oder geänderten Konditionen möglich ist.

Sollte dieses nicht möglich sein, so muss sich der Bürgermeister den Vorwurf gefallen lassen, dass er hier nicht zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Niddatal gehandelt hat.


9. März 2020

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