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Hofgut Mühlbach: Wer ohne Kenntnis urteilt, betreibt keine Aufklärung, sondern Kampagne

Der Hauptausschuss der Stadt Niddatal hat sich heute in nichtöffentlicher Sitzung umfassend mit dem Sachstand zum Hofgut Mühlbach befasst. Die Mitglieder des Ausschusses haben dabei eine Sachkenntnis erlangt, über deren konkrete Inhalte aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit und der bestehenden Verschwiegenheitspflicht nicht öffentlich berichtet werden darf.

Genau daraus ergibt sich der Kern des Problems.

Seit Tagen und Wochen mussten wir öffentliche Einordnungen, politische Stellungnahmen, mediale Zuspitzungen und Kommentare in sozialen Medien zur Kenntnis nehmen, die mit großer moralischer Sicherheit, aber ohne vollständige Sachkenntnis vorgetragen wurden. Es wurde bewertet, zugespitzt, beschuldigt, personalisiert und politisch instrumentalisiert — bevor die dafür notwendige Tatsachengrundlage überhaupt vorlag.

Nach der heutigen Unterrichtung ist festzuhalten: Die nun gewonnenen Erkenntnisse stellen nicht nur einzelne Formulierungen, nicht nur einzelne Übertreibungen und nicht nur einzelne politische Reflexe in Frage. Sie stellen jede uns bekannt gewordene öffentliche Vorfestlegung aus Presse, sozialen Medien und politischen Stellungnahmen in ihrer Grundlage in Frage.

Das ist keine Randnotiz. Das ist der eigentliche Befund.

Wer ohne Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen öffentlich urteilt, handelt nicht mutig. Er handelt voreilig. Wer ohne vollständige Sachkenntnis Schuldige markiert, betreibt keine Kontrolle. Er betreibt Vorverurteilung. Und wer aus dieser Vorverurteilung eine Kampagne formt, verlässt den Raum verantwortlicher Kommunalpolitik und betritt den Raum politischer Selbstgerechtigkeit.

Besonders schwer wiegt, dass diese Auseinandersetzung nicht auf der Ebene der Sache geblieben ist. Sie richtete sich in Teilen erkennbar ad hominem gegen den Bürgermeister. Damit wurde nicht nur eine Sachfrage politisch bewertet, sondern eine Person öffentlich beschädigt, auf einer Tatsachengrundlage, die zum Zeitpunkt dieser Angriffe offenkundig unvollständig war.

Dass in Presse, sozialen Medien und politischen Stellungnahmen bis hin zur persönlichen Herabsetzung des Bürgermeisters formuliert wurde, bevor der Hauptausschuss überhaupt umfassend unterrichtet war, ist kein Betriebsunfall in der Debatte. Es ist ihr eigentliches Problem.

Hier wurde nicht aufgeklärt, sondern gerichtet. Nicht gefragt, sondern behauptet. Nicht geprüft, sondern etikettiert.

Genau das ist der Unterschied zwischen kritischer Öffentlichkeit und öffentlicher Vorverurteilung.

Wir werden nicht den Fehler wiederholen, den andere bereits begangen haben. Wir werden nicht mit Andeutungen arbeiten, wo Verschwiegenheit geboten ist. Wir werden nicht aus nichtöffentlicher Sachkenntnis öffentliches Kapital schlagen. Aber gerade deshalb ist die politische Anklage umso klarer: Wer ohne diese Sachkenntnis bereits öffentlich geurteilt, personalisiert, moralisiert und kampagnisiert hat, hat nicht nur voreilig gehandelt. Er hat den Anspruch verantwortlicher Öffentlichkeit verfehlt.

Die heutige Lage erzeugt deshalb einen fortdauernden Gewissenskonflikt. Die Mitglieder des Hauptausschusses wissen nun mehr, als öffentlich gesagt werden darf. Sie kennen Umstände, die geeignet wären, die öffentliche Debatte erheblich zu versachlichen, zu korrigieren oder in wesentlichen Teilen zu beenden. Zugleich verbietet die Verschwiegenheitspflicht, diese Umstände öffentlich auszubreiten.

Diese Asymmetrie zwischen Wissen und Sprechen-Dürfen ist bitter. Sie schützt das Verfahren, die Beteiligten und die Funktionsfähigkeit kommunaler Selbstverwaltung. Aber sie führt auch dazu, dass öffentlich erhobene Vorwürfe nicht mit derselben Öffentlichkeit zurückgewiesen werden können, mit der sie zuvor verbreitet wurden.

Gerade deshalb ist die Verantwortung vor einer öffentlichen Vorfestlegung so hoch. Wer nicht alles weiß, sollte nicht so tun, als könne er abschließend urteilen. Wer die Sachlage nicht kennt, sollte keine moralische Anklage formulieren. Wer nicht Teil der vertraulichen Unterrichtung war, sollte nicht den Eindruck erwecken, als sei die Sache bereits entschieden.

Verantwortliche Öffentlichkeit lebt nicht von maximaler Empörung bei minimaler Sachkenntnis. Sie lebt von Sorgfalt, Verfahrensrespekt und der Fähigkeit, das eigene Urteil zurückzustellen, solange wesentliche Tatsachen noch nicht bekannt sind.

Genau diese Zurückhaltung hat gefehlt. Und ihr Fehlen hat Folgen.

Es hat eine öffentliche Stimmung erzeugt. Es hat politische Lagerbildung befördert. Es hat persönliche Angriffe ermöglicht. Es hat den Bürgermeister in einer Weise zum Gegenstand öffentlicher Zuschreibung gemacht, die nach der heutigen Sachkenntnis jedenfalls nicht mehr mit derselben Selbstgewissheit aufrechterhalten werden kann.

Wer daran beteiligt war, sollte jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Er sollte sich fragen, ob sein Handeln der Sache, dem Amt, der Stadt Niddatal und den betroffenen Personen gerecht geworden ist.

Es gibt Situationen, in denen Schweigen nicht Feigheit ist, sondern Pflicht. Es gibt Situationen, in denen nicht alles gesagt werden darf, obwohl vieles zu sagen wäre. Und es gibt Situationen, in denen eine Entschuldigung nicht Größe wäre, sondern das Mindestmaß politischen und publizistischen Anstands.

Der Sachstand zum Hofgut Mühlbach ist eine solche Situation.


9. Juli 2026

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