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Staatsgerichtshof kippt Kommunalwahlreform – Wahlgleichheit vor der Kommunalwahl gesichert

Staatsgerichtshof kippt Kommunalwahlreform – Wahlgleichheit vor der Kommunalwahl gesichert

Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute die von CDU und SPD beschlossene Kommunalwahlreform zur Sitzzuteilung für verfassungswidrig erklärt. Damit ist klargestellt: Bei der anstehenden Kommunalwahl gilt weiterhin ein Verfahren, das den Grundsatz der Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien wahrt.

Peter Schmitz, Vorsitzender der FDP Niddatal, erklärt:

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten – und ein wichtiges Signal wenige Wochen vor der Kommunalwahl. Die Stimmengleichheit muss gewährleistet sein: Jede Stimme muss gleich viel wert sein.“

Die Reform sah eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Kommunalwahlen vor. Aus Sicht der Freien Demokraten hätte die Umstellung insbesondere größere Parteien begünstigt und kleinere Parteien sowie Wählergruppen strukturell benachteiligt. Dazu Schmitz:

„Unsere Berechnungen auf Basis der Kommunalwahl 2021 haben deutlich gemacht, welche Schieflage entstanden wäre: Im Wesentlichen hätten CDU und SPD profitiert – zulasten der demokratischen Vielfalt vor Ort.“

Schmitz betont die Bedeutung fairer Regeln in der kommunalen Demokratie:

„Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen – oft im Ehrenamt und mit großem persönlichem Einsatz. Gerade deshalb muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung. Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt – nicht nach dem Willen der Landesregierung.“

Die FDP Niddatal sieht die Entscheidung als Stärkung von Rechtsstaat und demokratischer Vielfalt – und als klare Absage an Wahlrechtsänderungen, die das Kräfteverhältnis zulasten kleinerer Akteure verschieben.


28. Januar 2026

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